Gemeinde Rastede

Parken in Rastede

Die Gemeinde Rastede will mit kostenlosen Parken sowohl bei den Einheimischen als auch bei Gästen punkten. Dazu gehören Parkscheiben und ein neues Parkleitsystem, mit dem sich vor allem auswärtige Gäste bei Rasteder Großveranstaltungen wie den Rasteder Musiktagen, dem Oldenburger Landesturnier oder dem Ellernfest besser orientieren und außerdem fürs Shopping einen geschäftsnahen Parkplatz finden.

Insgesamt werden in Rastede sieben Parkplätze (am Bahnhof, an der Feldbreite, in der Peterstraße, an der Kögel-Willms-Straße, am Friedhofsweg, am Ellernteich und Eichendorffstraße) von einer Parkleitroute ausgeschildert. An der Raiffeisenstraße und der Oldenburger Straße weisen Hinweisschilder auf die einzelnen Parkplätze hin. Die Parkleitroute führt von der August-Brötje-Straße über die Schloßstraße bis zur Bahnhofstraße.

Die sogenannte Parkscheibenregelung hat im Rasteder Zentrum für den Bereich der Oldenburger Straße sowie in Teilbereichen der Eichendorffstraße und der Mühlenstraße bereits seit 1997 Gültigkeit. Diese Regelung wurde seinerzeit eingeführt, um Dauerparken vor den Geschäften zu verhindern und Kunden kostenloses Parken zu ermöglichen. Mit der Parkscheibe ist das Parken in der eingeschränkten Halteverbotszone für die Dauer von 2 Stunden erlaubt.

Bitte denken Sie also immer an Ihre Parkscheibe!

Zusätzlich ist in folgenden Straßen/Plätzen (bitte entsprechende Verkehrszeichen beachten) eine Parkscheibe auszulegen: Friedensplatz, Kögel-Willms-Platz, Kögel-Willms-Straße, Friedrichstraße, Denkmalsplatz, Bahnhofstraße, Peterstraße, Sophienstraße, Kleibroker Straße.


Schilder erinnern an die Parkscheibe

Um auf die Parkscheiben-Regelung deutlich aufmerksam zu machen, hat die Gemeinde Rastede sieben Schilder im Ort installiert. Das ist übrigens nicht die erste und einzige Aktion. Die Residenzort Rastede GmbH verteilte an verkaufsoffenen Sonntagen wiederholt Parkscheiben an die Kunden, und die Gewerbetreibenden weisen mit Aufklebern an den Eingangstüren auf die Parkscheiben-Regelung hin.

Parkzeitbeschränkung im Ort ausgeweitet

Analog zur Regelung in der Oldenburger Straße zwischen Raiffeisenstraße und Bahnhofstraße ist jetzt auch auf dem Teilstück zwischen Kirche und Schloss der Einsatz der Parkscheibe an der erforderlich. Seit dem 01.10.2008 kann der Parkraum nur noch mit Parkscheibe und für maximal 4 Stunden genutzt werden. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die abgestellten Werbeanhänger aus dem Ortsbild verschwinden und der Parkraum parkplatzsuchenden Kunden zur Verfügung steht.

Statt Knöllchen gibt es Parkscheibe gratis

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