Gemeinde Rastede

Ordnungsamt

Wir sind für Sie da bei:

• Gewerbean-, -ab, -ummeldungen
• Amtlichen Beglaubigungen
• Kommunaler Schadensausgleich
• Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
• Feuerwehrangelegenheiten
• Fundangelegenheiten
• Ruhender Verkehr
• Märkte und Veranstaltungen
• Umschreibung der Führerscheine zum EU-Führerschein


Öffnungszeiten:

Montag8:00 – 12:30 Uhr
Dienstag8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch8:00 – 12:30 Uhr
Donnerstag8:00 – 18:00 Uhr durchgehend
Freitag8:00 – 12:30 Uhr
jeden 2. und 4. Samstag im Monat9:00 – 12:00 Uhr


Telefonisch erreichen Sie unsere Mitarbeiter Frau Padecken unter der Nummer (0 44 02) 9 20-1 32 und Frau von Häfen unter der Nummer (0 44 02) 9 20-1 33.

Die wichtigsten Gebühren:

LeistungGebühr
Unterschriftenbeglaubigung6,00 €
Versicherungsbescheinigung bei Fahrraddiebstählen4,10 €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen13,00 €
Gewerbean-, um-, –abmeldungen20,00 €
Ausnahme nach dem Feiertagsgesetz23,00 €
Ausnahme Brennerlaubnis30,00 €
Amtliche Beglaubigungen (gebührenfrei für Schüler, Studenten und zu Rentenzwecken)ab 3,00 €
Aushändigung von Fundsachenab 4,10 €
Umschreibung Führerscheinab 24,00 €
Prüfung einer Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetzab 28,00 €
Fischereischein35,00 €


Häufig gestellte Fragen:

Mir ist eine Katze/Hund zugelaufen. Was ist zu tun?

Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Zunächst ist zu klären, ob es sich bei dem Tier um ein Fundtier handelt oder es ein herrenloses Tier ist. Nach Bestätigung der Gemeinde sind Fundkatzen regelmäßig an den » Tierschutzverein Ammerland e.V. (In Notfällen auch an » S.O.S. - Samtpfoten Nordwest e.V.) zu übergeben. Fundhunde aus dem Gemeindegebiet werden durch die ortsansässige Tierärztin, Frau Dr. Uhlhorn-Diers, aufgenommen.



Mir wurde mein Fahrrad gestohlen und ich brauche eine Bestätigung der Behörde für meine Versicherung.

Grundsätzlich ist das Ausstellen einer Versicherungsbescheinigung möglich. Jedoch wird diese frühestens nach 4 Wochen nach dem Diebstahl ausgestellt, da erfahrungsgemäß in den ersten 4 Wochen nach Abhandenkommen Fundräder gemeldet werden. Für die Bescheinigung entstehen Gebühren in Höhe von 4,10 €. Diese werden in der Regel von den Versicherungen erstattet.



Ich habe ein Wespennest am Haus oder im Garten. Wer beseitigt mir dieses?

Die Umsetzung von Wespennestern oder die Beseitigung darf nur durch speziell ausgebildete Fachleute vorgenommen werden. Derzeit wird im gesamten Landkreis Ammerland ein entsprechendes Beraternetzwerk aufgebaut.

Für eine erste Beratung stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr Sandkuhl0 44 02- 97 13 76
Herr Mizewski-Onken0 44 02-7 04 87
Frau Meinert0 44 02-8 25 68


Für die Beratung entstehen Kosten in Höhe von 10,00 €.

Sollte eine Umsetzung der Nester nicht möglich sein, setzen Sie sich mit einem Schädlingsbekämpfer in Verbindung. In der Gemeinde Rastede sind derzeit keine Schädlingsbekämpfungsfirmen ansässig.



In welchen Zeiten darf ich meinen Rasen mähen?

Eine spezielle gesetzliche Regelung für die zulässigen Zeiten zum Rasenmähen gibt es in Niedersachsen nicht. Da das Mähen eines Rasens zu den Immissionen (Lärm) zählt, richten sich die Zeiten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Hiernach darf an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gemäht werden.
Für andere Lärmquellen (außer gewerblicher Lärm) gilt grundsätzlich die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Eine Mittagsruhe gibt es ebenfalls nicht.



Nichtraucherschutzgesetz – Ist das Rauchen in Räumen einer Gaststätte bei geschlossenen Gesellschaften (z. B. Hochzeit, Geburtstag, Firmenfeier) zulässig?

Grundsätzlich gilt in allen Gaststätten in Niedersachsen das Rauchverbot. Lediglich das Rauchen in vollständig umschlossenen Nebenräumen, die nicht Schankraum und nicht Festsaal sind, kann erlaubt werden. Der Raum muss als Raucherraum deutlich gekennzeichnet werden. Es gibt keine Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften. Auch auf Kegelbahnen, die zu den Räumlichkeiten einer Gaststätte gehören, gilt das Rauchverbot.


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