Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms berät der Ammerländer Kreistag derzeit über das sogenannte „sachliche Teilprogramm Windenergie“. Damit strebt der Landkreis Ammerland das Erreichen des vom Land Niedersachsen verbindlich vorgegebenen Teilflächenziels für das Kreisgebiet an. Denn beim Verfehlen des Flächenziels träte eine besondere Privilegierung von Windenergievorhaben im gesamten Außenbereich ein und eine planerische Steuerung über die Landes-, Regional- und Bauleitplanung wäre nicht mehr möglich.
Die Beschlussvorlage 143/2025 zur politischen Beratung trägt den Titel „Aufstellung eines sachlichen Teilprogramms Windenergie für den Landkreis Ammerland; Entwurfsfassung und Einleitung des Beteiligungsverfahrens gem. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)“ und wird abschließend am 3. Dezember 2025 im Kreistag behandelt. Mit einem entsprechenden Beschluss wird das formelle Beteiligungsverfahren angestoßen, an dem sich unter anderem Kommunen, Nachbarlandkreise, Fachbehörden, Verbände sowie die Öffentlichkeit beteiligen können.
Mit Beginn des Beteiligungsverfahrens wird auch der erforderliche Umweltbericht öffentlich ausgelegt. Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Stellungnahmen werden in den weiteren raumordnerischen Abwägungsprozess einbezogen.
Die Beschlussvorlage 143/2025 mit den dazugehörigen Anlagen können unter https://buergerinfo.ammerland.de/vo0050.asp?__kvonr=19320 heruntergeladen werden.









