Willkommen im Residenzort Rastede

Wir sind für Sie da bei

• Gewerbean-, -ab, -ummeldungen
• Amtlichen Beglaubigungen
• Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
• Feuerwehrangelegenheiten
• Fundangelegenheiten
• Ruhender Verkehr
• Märkte und Veranstaltungen
• Angelegenheiten des Niedersächsischen Hundegesetzes

Telefonisch erreichen Sie unsere Mitarbeiterin Frau Haye unter der Nummer (0 44 02) 9 20-1 38 und Frau Möller unter der Nummer (0 44 02) 9 20-1 33.

Die wichtigsten Gebühren

Unterschriftenbeglaubigung » 6,00 €
Versicherungsbescheinigung bei Fahrraddiebstählen » 5,00 €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen » 13,00 €
Gewerbean-, um-, –abmeldungen » 20,00 €
Zweitschrift der Gewerbemeldung » 15,00 €
Amtliche Beglaubigungen (gebührenfrei für Schüler, Studenten und zu Rentenzwecken) » 6,00 €
Aushändigung von Fundsachen » ab 5,00 €
Prüfung einer Anzeige nach dem Nds. Gaststättengesetz » ab 28,00 €
Fischereischein » 45,00 €


Schöffen und Jugendschöffen

Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 nimmt die Gemeinde Rastede derzeit Bewerbungen als Schöffe oder Jugendschöffe entgegen. Hier können Interessierte die entsprechenden Bewerbungsformulare und Hinweise zur Berufung herunterladen.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Bitte setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Zunächst ist zu klären, ob es sich bei dem Tier um ein Fundtier handelt oder es ein herrenloses Tier ist. Nach Bestätigung der Gemeinde sind Fundkatzen regelmäßig an das Tierheim Oldenburg oder den Tierschutzverein Ammerland e.V. (In Notfällen auch an S.O.S. – Samtpfoten Nordwest e.V.) zu übergeben. Fundhunde aus dem Gemeindegebiet werden durch die ortsansässige Tierärztin, Frau Dr. Uhlhorn-Diers, aufgenommen.
Grundsätzlich ist das Ausstellen einer Versicherungsbescheinigung möglich. Jedoch wird diese frühestens nach 4 Wochen nach dem Diebstahl ausgestellt, da erfahrungsgemäß in den ersten 4 Wochen nach Abhandenkommen Fundräder gemeldet werden. Für die Bescheinigung entstehen Gebühren in Höhe von 5,00 €. Diese werden in der Regel von den Versicherungen erstattet.
Die Umsetzung von Wespennestern oder die Beseitigung darf nur durch speziell ausgebildete Fachleute vorgenommen werden. Derzeit wird im gesamten Landkreis Ammerland ein entsprechendes Beraternetzwerk aufgebaut.

Für eine erste Beratung und ggf. notwendige Umsiedlung steht Ihnen zur Verfügung: Herr Borgwardt, 0170/2404396 oder Herr Siemer, 0172/4284307.

Für die Beratung entstehen Kosten in Höhe von 10,00 €. Sollte eine Umsetzung der Nester nicht möglich sein, setzen Sie sich mit einem Schädlingsbekämpfer in Verbindung. In der Gemeinde Rastede sind derzeit keine Schädlingsbekämpfungsfirmen ansässig.

Eine spezielle gesetzliche Regelung für die zulässigen Zeiten zum Rasenmähen gibt es in Niedersachsen nicht. Da das Mähen eines Rasens zu den Immissionen (Lärm) zählt, richten sich die Zeiten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Hiernach darf an Werktagen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gemäht werden. Für andere Lärmquellen (außer gewerblicher Lärm) gilt grundsätzlich die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Eine Mittagsruhe gibt es ebenfalls nicht.
Grundsätzlich gilt in allen Gaststätten in Niedersachsen das Rauchverbot (Nichtraucherschutzgesetz). Lediglich das Rauchen in vollständig umschlossenen Nebenräumen, die nicht Schankraum und nicht Festsaal sind, kann erlaubt werden. Der Raum muss als Raucherraum deutlich gekennzeichnet werden. Es gibt keine Ausnahmen für geschlossene Gesellschaften. Auch auf Kegelbahnen, die zu den Räumlichkeiten einer Gaststätte gehören, gilt das Rauchverbot.

 

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