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Gleichstellungsbeauftragte Anke Wilken

Anke Wilken – Ihre Gleichstellungsbeauftragte

Die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter ist bereits seit 1949 in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik verankert und wurde 1994 ergänzt:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

In Niedersachsen sind die Bestellung und die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten in den Paragraphen 8 und 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes geregelt. Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind zu einer Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten verpflichtet.

Gemäß der Kommunalverfassung soll die Gleichstellungsbeauftragte dazu beitragen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mit, die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben. Die Gleichstellungsbeauftragte kann zur Verwirklichung der Zielsetzung, insbesondere zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Vorhaben und Maßnahmen anregen, die Folgendes betreffen:

  • die Arbeitsbedingungen in der Verwaltung
  • personelle, wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes der Kommune
  • Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft

Die Handlungsfelder der Gleichstellungsbeauftragten umfassen u.a.:

  • Teilnahme an relevanten politischen Ausschüssen
  • Mitwirkung und Stellungnahme zu geplanten Maßnahmen der Kommunalverwaltung und -politik
  • Initiierung und Mitwirkung an Netzwerken
  • Entwicklung und Umsetzung von Projekten zur Förderung der Chancengleichheit
  • Information und Beratung der Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Gleichstellung

Ihre Anke Wilken
Gleichstellungsbeauftragte

Kontakt

Rathaus Rastede, Sophienstraße 27, 26180 Rastede,  Zimmer 108 (1.OG),
Telefon: 0 44 02/920-104
gleichstellungsbeauftragte@rastede.de
Bei Anliegen oder Beratungswünschen können jederzeit persönliche Termine vereinbart werden

Downloads, Links und mehr

Flyer: Beratungsangebote für Migrantinnen und Migranten

Informationen zum Coronavirus in mehreren Sprachen – gibt es auf der Website der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung

 

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