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Frist bis zum 12. Dezember: Änderungswünsche zu Abfalltonnen jetzt mitteilen

Die Gemeinde Rastede wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, die Jahresveranlagung der Grundabgaben für 2026 durchführen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bleibt das Steueramt an diesem Tag für den Publikumsverkehr geschlossen.

Soweit seitens der Grundstückseigentümer bzw. Vermieter noch Änderungen hinsichtlich der Abfallbehälter für das Jahr 2026 erfolgen sollen, können diese für die Jahresveranlagung nur berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Änderungsmitteilung bis spätestens Freitag, 12. Dezember, erfolgt. Die Änderungsmitteilungen sind vorrangig per E-Mail an steueramt@rastede.de oder schriftlich an das Steueramt der Gemeinde Rastede (Sophienstraße 27, 26180 Rastede) zu richten. Dies gilt sowohl für Neuanmeldungen und Abmeldungen von Abfallbehältern sowie für Ummeldungen hinsichtlich des Tonnenvolumens und der Abfuhrintervalle.

Nach Durchführung der Jahresveranlagung können aus technischen Gründen erst Anfang 2026 nach Zusendung der Grundabgabenbescheide wieder Änderungen hinsichtlich der Abfallbehälter berücksichtigt werden. Der Versand der Grundabgabenbescheide ist im Januar 2026 ab der dritten Kalenderwoche vorgesehen.

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