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An-, Ab- und Ummeldung von Mülltonnen: Änderungen für 2026 noch bis zum 13. November möglich

Ab dem 1. Januar 2027 ist für die An-, Um- und Abmeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie für die Veranlagung der Abfallgebühren nicht mehr das Steueramt der Gemeinde Rastede, sondern der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland zuständig. Für die technische und organisatorische Umstellung ist eine vorübergehende Eingabepause erforderlich.

Wer für das laufende Jahr noch eine Mülltonne an-, ab- oder ummelden möchte, muss die Änderung bis spätestens Freitag, 13. November, beim Steueramt der Gemeinde Rastede beantragen. Möglich ist dies per E-Mail an steueramt@rastede.de oder schriftlich an das Steueramt der Gemeinde Rastede, Sophienstraße 27, 26180 Rastede. Danach sind gebührenwirksame Änderungen erst wieder mit Wirkung zum 1. Januar 2027 möglich. Gewerbetreibende, die eine Abholung von gewerblichem Abfall bereits beim Landkreis beantragt, die entsprechende Gebührenmarke aber noch nicht bei der Gemeinde Rastede abgeholt haben, können dies ebenfalls noch bis zum 13. November nachholen.

Auf die reguläre Abfallentsorgung hat die Umstellung keine Auswirkungen. Die Müllabfuhr erfolgt weiterhin nach dem geltenden Abfuhrkalender. Auch der Austausch unbrauchbar gewordener Mülltonnen bleibt während der Übergangsphase gewährleistet. Ersatztonnen können wie gewohnt direkt beim Abfallwirtschaftsbetrieb beantragt werden.

Steht gerade keine Änderung, An- oder Abmeldung von Abfallbehältern an, müssen Bürgerinnen und Bürger aktuell nicht tätig werden. Bereits vorhandene Mülltonnen werden wie gewohnt weiter veranlagt. Alle dafür erforderlichen Daten werden von der Rasteder Gemeindeverwaltung an den Abfallwirtschaftsbetrieb übermittelt. Damit die vorhandenen Daten vollständig und korrekt übertragen werden können, sind nach dem 13. November keine Änderungen mehr für das laufende Jahr möglich. Ab Dezember können Änderungen mit Wirkung zum 1. Januar 2027 dann per E-Mail an abgaben@ammerland.de beim Abfallwirtschaftsbetrieb eingereicht werden. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erhalten gegen Jahresende weitere Informationen vom Landkreis zum Zuständigkeitswechsel und zur Einführung einer digitalen Behälterverwaltung.

Weitere Informationen rund um die Abfallentsorgung werden auf der Website des Abfallwirtschaftsbetriebs unter www.awb-ammerland.de bereitgestellt.

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