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Renovierung und Ausstattung von Unterkünften für Geflüchtete: Gemeinde sucht „Wohnungspaten“

Eine große Herausforderung bei der Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine besteht neben der Beschaffung von geeignetem Wohnraum in dessen zeitnaher Instandsetzung und Ausstattung. Weil geeignete Handwerksbetriebe und wichtige Einrichtungsgegenstände inzwischen kaum noch kurzfristig zu bekommen sind, setzt die Gemeinde mit dem Projekt „Wohnungspaten“ auf die Hilfs- und Einsatzbereitschaft der Rastederinnen und Rasteder.

Dabei übernimmt eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern die Patenschaft für eine renovierungsbedürftige und weitgehend leere Wohnung. Mitstreiterinnen und Mitstreiter finden sich sicherlich schnell unter Vereinsmitgliedern oder im Kollegen-, Freundes- und Bekanntenkreis. In der Regel ist erst einmal eine gründliche Säuberung notwendig. Die „Wohnungspaten“ sollten also in jedem Fall Staubsauger und Putz-Utensilien dabei haben. Darüber hinaus ist der Zustand der Wohnungen sehr unterschiedlich: Mal benötigen Wände einen neuen Anstrich, mal ist der Fußbodenbelag nicht mehr ansehlich, bisweilen kommt beides zusammen.

Bei den Renovierungsarbeiten sollte eine gewisse Sorgfalt selbstverständlich sein: Lichtschalter, Steckdosen, Türrahmen und Böden müssen bei Malerarbeiten an Wänden und Decken abgeklebt bzw. abgedeckt werden; Türen und Fenster dürfen nicht gestrichen werden. Falls ein Anstrich erforderlich ist, sollte er in neutralem Weiß erfolgen. Grundsätzlich ist nach der ersten Besichtigung der Wohnung und Planung der nötigen Arbeiten Rücksprache mit der Gemeinde zu halten. Dabei kann auch die Erstattung von Kosten für Wandfarbe, Tapeten und Bodenbeläge besprochen werden, falls diese extra angeschafft werden müssen und nicht aus eigenen Mitteln bezahlt werden können. Arbeiten an der Elektrik dürfen nur von Fachfirmen durchgeführt werden. Auch hier ist Rücksprache mit der Gemeinde zu halten.

Nach dem „Aufhübschen“ der Wohnungen geht es an deren Einrichtung und Ausstattung. Küchen und Waschmaschinen werden von der Gemeinde bestellt. Ansonsten sollten nach Möglichkeit alle Einrichtungsgegenstände aus dem Privatbesitz der „Wohnungspaten“ und ihrer Unterstützerinnen und Unterstützer kommen. Natürlich sollten Möbel und weiteres Interieur in einem guten Zustand sein, sodass man sie grundsätzlich auch selbst noch verwenden würde. Das gilt ganz besonders für Matratzen. Die Ausstattung der Wohnung ist als Sachspende zu betrachten, wobei grundsätzlich keine Spendenbescheinigung ausgestellt wird. Eine Kostenerstattung durch die Gemeinde ist ausgeschlossen.

Grundsätzlich sollen die Wohnungen für kleine Familien (in der Regel Mutter mit zwei Kindern) eingerichtet werden.

Zur Ausstattung gehören in der Regel:

• Betten und Matratzen
• Decken, Kissen, Bettlaken und -wäsche (Bezüge)
• Schränke und Kommoden
• Tisch und Stühle
• Essgeschirr (Teller, Schüsseln) und -besteck (Messer, Gabeln, Löffel)
• Kochgeschirr (Töpfe, Pfannen) und Küchenutensilien (Kochlöffel, Pfannenwender)
• Wasserkocher und Kaffeemaschine
• Wäscheständer
• Gardinen und Vorhänge
• Staubsauger und Putzutenlilien

Auch wer nicht aktiv mit anpacken kann, hat vielleicht den einen oder anderen dieser Gegenstände noch bei sich im Keller bzw. auf dem Dachboden lagern und als Spende abzugeben. Koordination und Durchführung (z. B. des Transports) liegen dabei vollständig in der Hand der „Wohnungspaten“.

Interessierte können sich per E-Mail an wohnungspaten@rastede.de an die Gemeinde wenden.

Dabei sollte eine Person benannt werden, die für die Organisation hauptverantwortlich und für die Gemeinde ansprechbar ist.

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