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In der Sitzung des Rates am 30.06.2025 ist das neue Einzelhandels- und Zentrenkonzept in seiner Endfassung beschlossen worden. Diesem Beschluss vorausgegangen ist eine intensive Erörterung.

An dieser Stelle sei nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept keine unmittelbare Rechtswirkung erzeugt, sondern dass jeweils weitere Ergebnisse, beispielsweise in Form eines Bebauungsplanes, zu erarbeiten sind.

» Endfassung Einzelhandelskonzept 2025

 

Hier ist das Einzelhandelsentwicklungskonzept von 2015 einsehbar.

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