Willkommen im Residenzort Rastede

Balance zwischen Entwicklung und Bewahrung

Bauliche EntwicklungeBeispiel Wahnbek: In den grünen Flächen soll maximal ein Vollgeschoss erlaubt sein, in den blauen Flächen wären es maximal zwei Vollgeschosse. Rosa schraffiert sind hier die Flächen von Schule, Kita und Kirche.n ermöglichen, aber gleichzeitig das vorhandene Ortsbild schützen – das sind die Ziele des so genannten „Konzepts zur verträglichen Nachverdichtung“ für Rastede, Hahn-Lehmden und Wahnbek. Details dazu möchte die Gemeindeverwaltung bei einer öffentlichen Veranstaltung vorstellen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind deshalb herzlich eingeladen, sich am Montag, 4. Februar, ab 19.30 Uhr in der Neuen Aula der Kooperativen Gesamtschule Rastede über die Pläne und deren Auswirkungen zu informieren.

„Wir wollen im Einklang mit der vorhandenen Bebauung verträgliche und angemessene städtebauliche Strukturen schaffen“, erläutert Bürgermeister Dieter von Essen. Das Konzept liefere eine wichtige Grundlage dafür, denn in vielen der bisherigen Bebauungspläne wären wichtige Detailfragen nicht geregelt. „Das haben Investoren in der Vergangenheit zum Teil ausgenutzt und die Möglichkeiten der Bebauung vollständig ausgereizt“, so von Essen. Das Ergebnis seien dann Gebäude, die nicht in das vorhandene Ortsbild passen.

Künftig sollen deshalb die Anzahl der zulässigen Geschosse, der Wohneinheiten sowie die Trauf- und Firsthöhe genau festgelegt werden. Angestoßen hatte das Thema „Innenverdichtung“ die Mehrheitsgruppe aus CDU und Grünen im April 2017. Daraufhin hat sich die Gemeindeverwaltung zusammen mit dem Planungsbüro NWP an die Arbeit gemacht. Das dabei entstandene Konzept sieht drei Zonen vor, die sich aus der vorhandenen Bebauungsdichte (hoch, mittel und gering) ergeben. Je nach Zone sollen dann bestimmte Rahmenbedingungen für die weitere Bebauung gelten.

Presseauszug Hahn

Beispiel Hahn-Lehmden: Hier weist das Konzept gepunktete Flächen aus, in denen eine Rücknahme nicht ausgenutzter Baurechte denkbar wäre.

„In einem nächsten Schritt müssten die zugrundeliegenden Bebauungspläne geändert werden“, erläutert Tabea Triebe vom Geschäftsbereich Bauen und Verkehr der Gemeinde Rastede. Dies könne sowohl das Schaffen neuer Baurechte bedeuten, aber auch die Rücknahme bestehender. Erklärtes Ziel der Gemeinde sei es aber zunächst, die Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen. Die Informationsveranstaltung sei dafür der erste Schritt: „Es gibt zunächst einige Erläuterungen des Planungsbüros, außerdem lässt sich anhand vergrößerter Pläne an Stellwänden ablesen, welche Straßenzüge betroffenen sind und welche Auswirkungen das Konzept dort hat“, so Triebe. Mitarbeiter des Planungsbüros und der Gemeindeverwaltung sowie Ratsmitglieder stehen außerdem für Fragen zur Verfügung.

Im Anschluss an die Veranstaltung erfolgt eine öffentliche Auslegung, ergänzt Dieter von Essen: „Die Bürgerinnen und Bürger haben dann vier Wochen lang Zeit, sich die Unterlagen im Rathaus oder im Internet noch einmal anzuschauen, Fragen zu klären und Stellungnahmen abzugeben.“ Hier erhalten Sie unter der Rubrik „Aktuelle Bauleitplanung“ allen Unterlagen als download und können vom 5. Februar bis zum 4. März 2019 Stellungnahmen abgeben: https://www.rastede.de/leben-in-rastede/bauen-planen-wohnen/

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