Willkommen im Residenzort Rastede

Für private Haushalte: Beratung und Fördermittel zur Energieeinsparung

 

Klimaschutz im Alltag

Der Klimaschutz im Alltag betrifft alle Bereiche des Energieverbrauchs von der Fortbewegung bis zur Waschmaschine. Vom richtigen Heizen und Lüften bis zur wirksamen Durchflussbegrenzung des Warmwasserverbrauchs oder der klugen zeitlichen Führung der Warmwasserbereitstellung. Über die Seite CO2 online stellt für alle Lebensbereiche hilfreiche Informationen für den Klimaschutz im Alltag zur Verfügung.


Beratung zu Energieeinsparung und der Nutzung von erneuerbaren Energien für private Haushalte

Anbieter: Verbraucherzentrale Niedersachsen

Art: persönliche Beratung
Ort: Bibliothek am Meer im Alten Kurhaus, Auf dem hohen Ufer 20, 26160 Bad Zwischenahn
Zeit: Jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat von 13.00–17.30 Uhr
Terminvereinbarungen unter: 0511 91196-0 (Ortstarif) oder 0800 – 809 802 400 (kostenfrei)


Anbieter: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN)

Angebote zu verschiedenen Themen der energetischen Sanierung und zur Nutzung von erneuerbaren Energien

  1. Kostenfreie Energiesparberatung für private Wohngebäude.
    Art: Persönliche Beratung durch regionalen Energieeffizienzexperten
    Hier informieren und eine/n Berater*in aus der Expertenliste kontaktieren
  2. Art: Online-Informationsveranstaltungen
    Schauen Sie regelmäßig auf die Seite „Beratungsangebote in Niedersachsen“ oder melden Sie sich zum Newsletter der KEAN an.
  3. Weitere Informationen finden Sie für die Zielgruppe „Hauseigentümer“ hier .

Besonders sparsame Haushaltsgeräte

Hier finden Sie die Broschüre Besonders sparsame Haushatsgeräte 2023 von Büro-O-Quadrat GmbH (Freiburg) zum kostenlosen Download. Die Broschüre listet neben den Geräten auch einen Vergleich der Energiekosten zu Geräten mit mittlerem und sehr hohem Energieverbrauch und die daraus resultierenden Einsparpotentiale bei den Energiekosten.


Fördermittel zur Gebäudesanierung

Einführende Betrachtung zu Fördermitteln

Die Förderung zur Gebäudeenergieeinsparung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) stützt sich im Wesentlichen auf die Bundesförderung durch das BAFA (Zuschussvariante), die KfW (Kreditvariante) sowie auf Landesförderungen über die N-Bank oder die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen. Teilweise können Fördermittel aus Bundes- und Landesmitteln ergänzend beantragt werden (Kumulierung).
Grundsätzlich gilt: erst nach dem Bewilligungsbescheid der fördernden Einrichtung dürfen Beauftragungen und/oder Käufe getätigt werden!

Beachten Sie immer die aktuell gültigen Förderrichtlinien zu einer Ausschreibung von Fördergeldern, damit Ihnen auch nach Abschluss etwaiger Arbeiten oder Anschaffungen das Fördergeld zusteht. Insbesondre auf den Seiten der N-Bank sind die Förderrichtlinien manchmal schwer zu finden. Fordern Sie die in diesem Fall die Förderrichtlinie per Mail bei der jeweiligen Beratungsadresse an!

Weitere Info-Adresse


Die Notwendigkeit der Beauftragung eines/r Energieeffizienberater*in (EEE)

Der EEE bewertet die Gebäudeteile nach ihrem energetischen Zustand. Das Energiegutachten weist aus welche, Maßnahme zu welchen energetischen Einsparungen führt. Das Energiegutachten des EEE wird aktuell zu 80 % gefördert! Beauftragen Sie den EEE zur Antragstellung für die Förderung des Gutachtens (Erstgespräch). Damit haben Sie die Planungsgrundlage, nach der die weitere Förderung von Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen über die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude gefördert wird. Die Liste der Energieeffizienzberater*innen finden Sie hier.
Auch die Beauftragung des Energieeffizienzberaters zur Begleitung der energtischen Sanierungsmaßnahmen ist aktuell zu 50 % förderfähig!


Förderung der Gebäudesanierung

Die Seiten des BAFA als Fördermittelgeber für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Hier finden Sie alle notwendigen Information und Dokumente.

Förderwegweiser der Bundesregierung
Die Bedarfe können sehr unterschiedlich sein. Hier finden Privatpersonen, Unternehmer und gemeinnützige Organisationen sowie die Kommune den Einstieg in die Fördermöglichkeiten. Zum Förderwegweiser.


Was ist ein Effizienzhausstandard?

Hier finden Sie die Informationen zu den Klassen der Effizienzhausstandards (Energetische Sanierung des gesamten Hauses auf einen vorher festgelegten Effizienzstandard). Hier auf der Seite der KfW sind diese Angaben mit den Informationen zu den bereitstehenden Krediten und Tilgungszuschüssen verbunden. Vergleichen Sie bitte auch die Variante der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (ohne Kredit) durch das BAFA auf deren Internetseiten (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle).

Was stelle ich mir unter einem KfW 55 Haus vor?
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen führt dazu für Gebäude im Bestand wie folgt aus: „Ein KfW-Effizienzhausstandard 55 ist im Bestand nur durch eine umfängliche energetische Sanierung zu erreichen: Eine sehr gute Dämmung der Gebäudehülle sowie die Einbindung erneuerbarer Energien zur Heizung und Warmwasserbereitung sind dafür nötig.“

Wie verändert die Dämmung mein Haus? Warum muss regelmäßig stoßgelüftet werden?
Das Haus wird durch die Dämmmaßnahmen immer dichter und Wasserdampf verlässt das Haus nun langsamer, als wir es über JAhrzehnte gewohnt sind: die relative Luftfeuchtigkeit aus dem Wassedampf des Duschens, Kochens und durch Pflanzen und menschliche Transpiration steigt an. Damit wird es wichtig die Raumfeuchte über ein Hygrometer zu beobachten und für gute Lüftung durch Stoßlüftung (2 bis 5 Minuten bei weit geöffneten Fenstern) zu sorgen. Gelüftet werden muss spätestens dann, wenn die relative Luftfeuchtigkeit über 70 % steigt. Ab 70 % relative Feuchtigkeit ist die Gefahr für Schimmelbildung gegeben. Realtiv feuchter ist es an Kältebrücken – hier kann dann Luftfeuchte kondensieren. Deshalb die energetische Bauaufsicht durch eine/n geschulte/n Energieberater*in das Geld wert (zu 50 % förderbar): Er oder sie achten darauf, dass lückenlos gedämmt wird und die Dampfbremse im Dach keine Löcher und Ritze aufweisen.
Ebenfalls müssen zu kälteren Flächen, wie Kellerflächen und Nordwänden, mit besonderer Sorgfalt Kältebrücken vermieden werden.

Technische Lüftungssysteme
Die technische Alternative zum Lüften sind Entlüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung. Sie mindern den Wärmebedarf des Hauses nochmals, denn die benötigte elektrische Enegrie ist geringer, als die über den Wärmetauscher gewonnene Wärme der ausströmenden Luft zur Vorwärmung der eingeblasenen frischluft. Der Energieeffizienzexperte kann dies alles berechnen. Hier nochmals der Link zu den Kontakten der regionalen Energieeffizienzexpert*innen.


Planen der Sanierungsphase im bewohnten Bestandsgebäude

Planen Sie Sanierungsphasen im Bestandsgebäude sorgfältig. Unterschätzen Sie nicht den Baustaub und Beeeinträchtigungen auf dem Grundstück. Wenn ggf. Dachfenster in die Dachflächen eingebracht werden sollen, sorgen Sie für luftdichtes Verpacken von Möbeln und sich anschließender Räume. Sofern Sie keinen Malerbetrieb beauftragen: Planen Sie mit Freunden die Wiederherstellung von Zimmern, die durch den Einbau von (Dach-)Fenstern betroffen sind, damit die Bewohnbarkeit zügig wieder hergestellt werden kann und Sie Freude an Ihrer sanierten Immobilie haben.

 

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