Willkommen im Residenzort Rastede

Gemeinde erinnert an Räum- und Streupflicht

Nachtfröste, Schnee und überfrierende Nässe in den frühen Morgenstunden sorgen in diesen Tagen für ernsthafte Probleme – bei Autofahrern, Fußgängern und Radfahrern. „Um die Gefahren zu verringern, muss jeder Grundstückseigentümer bei Schnee und Eis bis spätestens um 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9 Uhr vor seinem Grundstück die Gehwege frei halten und bei Glätte und Eis streuen“, erklärt Gemeindesprecher Ralf Kobbe. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein 1,50 m breiter Streifen neben der Fahrbahn zu räumen und bei Glätte zu streuen. Der Winterdienst ist über den Tag bis 20 Uhr bedarfsgerecht zu wiederholen. Nur so kann letztendlich auch sichergestellt werden, dass die Müll- und Wertstoffentsorgung in sogenannten Nebenstraße bei schwierigen Straßenverhältnissen gewährleistet werden kann.

Bei der Wahl der Streumaterialien gibt es allerdings Vorschriften. So dürften keine schädlichen Chemikalien genutzt werden, und Streusalz sollte nur in absoluten Ausnahmefällen benutzt werden. Alternativ wird die Verwendung von Streusand empfohlen. Diesen kann jeder Bürger beim Parkplatz am Sportplatz in Wahnbek, beim Ausweichsportplatz an der Loyerbergstraße in Loy, an der Ladestraße gegenüber des Raiffeisenmarktes in Rastede, an der Wertstoffsammelstelle Am Sternbusch in Hahn-Lehmden und beim Bauhof Rastede am Roggenmoorweg abholen.

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