In Erweiterung der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses, gilt mit der Einführung der Corona-Warnstufe 2 in Niedersachsen eine FFP2-Maskenpflicht. Die Regelung tritt anstelle der bisherigen allgemeinen Maskenpflicht und ist für alle gültig. Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Zutritt zum Rathaus trotz Corona-Warnstufe 2 auch weiterhin unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich ist. Es erfolgt keine Ausweitung auf 2G(-Plus).