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Beseitigung von Schottergärten: Gemeinde Rastede schreibt Eigentümer an

Schottergärten sind nicht nur rechtswidrig, sondern auch schädlich für Klima und Umwelt. Die Gemeinde Rastede kontaktiert derzeit Grundstücksbesitzer, wenn Bedarf für eine Umgestaltung des Gartens gesehen wird. Betroffene haben dann die Möglichkeit, einem offiziellen Verfahren zuvorzukommen.

Die Niedersächsische Bauordnung sieht für nicht bebaute Teile eines Grundstücks Grünflächen vor. So genannte Schottergärten – also Flächen, die überwiegend aus kleinen Steinen bestehen – sind damit unzulässig. „Abgesehen von ihrer Rechtswidrigkeit haben Schottergärten diverse negative Eigenschaften“, erläutert Gemeindesprecher Ralf Kobbe. Sie bieten zum Beispiel weder Lebensraum noch Nahrungsquellen für Vögel und Insekten. Außerdem versickert Regenwasser auf solchen Flächen deutlich schlechter, als auf bepflanzten. Und auch für die klimatischen Bedingungen in Bodennähe, das so genannte Mikroklima, sind die Steingärten schlecht. Während Pflanzen Staub und Schadstoffe binden und die Umgebungstemperatur senken, heizen sich Steine besonders an Sommertagen stark auf. Die Hitze geben sie dann in der Nacht wieder an die Umgebung ab. „Gerade in Zeiten sich mehrender Wetterextreme in Form von Hitzeperioden und Starkregen, aber auch angesichts des Insektensterbens sollten möglichst viele Flächen entsiegelt und begrünt werden“, sagt Kobbe.

Vor diesem Hintergrund möchte die Gemeinde auf die Beseitigung von Schottergärten hinwirken. Durch die Auswertung von Luftbildaufnahmen und eine ergänzende Kontrolle vor Ort wurde eine Reihe von privaten Gärten identifiziert, die den Vorgaben der Bauordnung augenscheinlich nicht entsprechen. Die jeweiligen Grundstücksbesitzer werden nun angeschrieben und auf diesen Umstand hingewiesen. Damit wird ihnen die Möglichkeit gegeben, zu reagieren, bevor eine Meldung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Ammerland erfolgt. Sofern man dort nämlich die Beurteilung der Gemeinde teilt, könnte ein mit Kosten verbundenes Verwaltungsverfahren eingeleitet und die Beseitigung des Schottergartens angeordnet werden.

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