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Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten? Das ist jetzt zu tun

Am Sonntag finden die Kommunalwahlen in Rastede statt. Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber diese noch nicht erhalten hat, sollte jetzt aktiv werden.

Die Briefwahl erfreut sich auch in Rastede großer Beliebtheit: Mehr als 4.000 Mal sind die entsprechenden Unterlagen bisher beantragt worden. Knapp 3.000 Wahlbriefe sind zwischenzeitlich auch schon wieder bei der Gemeinde eingegangen. Langsam aber sicher wird die Zeit für den Versand per Post jedoch knapp.

„Wahlbriefe müssen bis Sonntag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen berücksichtigt werden zu können“, sagt Sabrina Schlingermann, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung und Standesamtswesen bei der Gemeinde Rastede. Darum empfiehlt es sich im Zweifelsfall, den Wahlbrief persönlich im Rathaus, Sophienstraße 27, abzugeben oder in den Briefkasten zu werfen. Die Abgabe am Sonntag in einem normalen Wahllokal ist nicht möglich.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann es sich auch nicht mehr anders überlegen und doch am Sonntag im Wahlbüro seine Stimmen abgeben. Wem die Briefwahlunterlagen also bislang noch nicht zugegangen sind, sollte sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Bis einschließlich Samstag, 12. September, um 12 Uhr besteht dort die Gelegenheit, Ersatzunterlagen ausgestellt zu bekommen. „Bis zu diesem Zeitpunkt kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden“, ergänzt Schlingermann.

Wer nicht persönlich im Wahlbüro vorstellig werden kann, hat die Möglichkeit, das von einer vertrauten Person erledigen zu lassen. Dieser muss dann eine Vollmacht für das Beantragen von Ersatzunterlagen ausgestellt und eine glaubhafte Versicherung mitgegeben werden, dass die bereits beantragten Briefwahlunterlagen bislang nicht bei dem bzw. der Wahlberechtigten eingegangen sind. Notfalls kann man sich auch per E-Mail an wahlen@rastede.de an die Gemeinde wenden, um eine individuelle Lösung zu besprechen.

Sollten die zuerst beantragten Briefwahlunterlagen dann doch noch bei Wahlberechtigten eingehen, kann mit diesen selbstverständlich nicht noch einmal gewählt werden. Diese werden zeitgleich mit der Herausgabe der Ersatzunterlagen von der Gemeinde für ungültig erklärt.

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