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Grünschnitt sorgt für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Der Bauhof der Gemeinde Rastede ist momentan unterwegs, um Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Dabei stoßen die Mitarbeiter auch immer wieder auf Anpflanzungen auf Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Raum hineinragen. Deshalb weist die Gemeindeverwaltung noch einmal auf die Verpflichtung der Eigentümer hin, diese Pflanzen wie vorgeschrieben zurückzuschneiden.

„Überhängende Zweige und Äste an Straßen, Geh- und Radwegen können alle Verkehrsteilnehmer gefährden“, erläutert Franz Lucassen aus dem Geschäftsbereich Bauen und Verkehr im Rathaus. „Außerdem behindert solch ein Überwuchs in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen häufig die Sicht, was die Gefahr von Unfällen erhöht“, so Lucassen weiter. Aus diesem Grund sind auch private Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Verkehrsflächen rechtzeitig zurückzuschneiden. Auch Totholz ist zu entfernen, sofern es auf Straßen und Wege ragt. „Dasselbe gilt übrigens, wenn etwa Verkehrszeichen oder Straßenleuchten verdeckt werden“, ergänzt Lucassen.

„Verkehrssicherungspflicht bei Anpflanzungen“ nennt sich die rechtliche Grundlage dieser Bestimmungen. Geregelt werden sie im Niedersächsischen Straßengesetz und der Straßenverkehrsordnung. Und das Thema entbehrt nicht einer gewissen Brisanz: Führt der verkehrsbehindernde Bewuchs zu einem Unfall, ist dies für die Frage relevant, wer für den Schaden haftet.

Wie umfangreich der Rückschnitt erfolgen muss, leitet sich aus dem so genannten „Lichtraumprofil“ ab. „Das Lichtraumprofil gibt vor, bis zu welcher Höhe und Breite öffentliche Verkehrsflächen dauerhaft frei und sauber gehalten werden müssen“, erklärt Lucassen. Über Fahrbahnen ragende Äste und Zweige sind demnach so zurückzuschneiden, dass in diesem Bereich eine Höhe von mindestens 4,50 Metern frei bleibt, über Geh- und Radwegen beträgt die Mindesthöhe 2,50 Meter.

 

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