Die Nutzung von Spielplätzen und Sportanlagen im Freien ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenso wieder möglich wie der Besuch des Rasteder Palais. Dabei sind in jedem Fall die bekannten Verhaltensregeln zum Schutz vor Infektionen zu beachten. Die Freigabe für die Nutzung der Spielplätze gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person. Bei der sportlichen Betätigung wird sogar ein Mindestabstand von zwei Metern statt der üblichen anderthalb vorgeschrieben. Das gilt auch für den Aufenthalt in Räumen zur Aufbewahrung von Material und Geräten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. Sowohl Bekleidungswechsel als auch Körperpflege sollten zu Hause erfolgen.
Coronavirus – Rathaus für Bürger wieder zugänglich
Nicht nur auf Bundes- oder Landesebene, sondern auch in der Gemeinde Rastede wird es erste Lockerungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise geben. „Dabei ist stets abzuwägen, welche Öffnungen zugelassen werden können, ohne die Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die der Bürgerinnen und Bürger zu gefährden“, erläutert Bürgermeister Lars Krause. Festhalten wird die Verwaltung daher zunächst bis zum 20. Mai 2020 an dem bereits Mitte März eingeführten Schichtbetrieb.
Gleichzeitig will Bürgermeister Krause aber auch das Rathaus für die Bevölkerung wieder zugänglich machen. Ab Montag, 27. April 2020, können Bürgerinnen und Bürger nach vorheriger telefonischer oder per E-Mail erfolgten Terminvereinbarung ihre Anliegen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung besprechen. „Bürgerinnen und Bürger sollten das Rathaus unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln grundsätzlich allein aufsuchen. Bei zwingend notwendigen Ausnahmen wie etwa beim Besuch des Standesamtes ist die Angelegenheit vorab gesondert mit der Verwaltung abzustimmen“, erklärt Johanna Brockhage vom Fachbereich Personal und Organisation. Besucher des Rathauses werden gebeten ähnlich wie beim Einkauf eine einfache „Mund-und-Nasen-Bedeckung“ zu tragen, um sich persönlich und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen.
Während des Schichtbetriebes ist das Rathaus telefonisch von montags bis freitags von 6:30 bis 19:30 Uhr zu erreichen. Eine Übersicht über die Rufnummern und E-Mail-Adressen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es auf der Internetseite der Gemeinde unter https://www.rastede.de/kontakt/telefonverzeichnis. Aufgrund des zur Verfügung stehenden umfassenden Zeitfensters während des Schichtbetriebes entfallen vorläufig die sonst üblichen Öffnungszeiten am zweiten und vierten Sonnabend.
Coronavirus – Ansprache des Bürgermeisters
In einer Video-Botschaft erläutert Rastedes Bürgermeister Lars Krause die getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus und dankt den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die mit dazu beitragen, die zentrale Infrastruktur aufrecht zu erhalten.
Coronavirus – Einschränkungen auf dem Wochenmarkt
Durch die vom Land Niedersachsen erlassene Allgemeinverfügung zur Beschränkung sozialer Kontakte sind nunmehr auch die Wochenmärkte von weiteren Einschränkungen betroffen. Ab sofort sind lediglich Verkaufsstände für Lebensmittel erlaubt. Verkaufsstände für Pflanzen oder Dekoartikel etc. dürfen bis zum 18.04.2020 nicht mehr auf den Wochenmärkten ihre Waren anbieten. Diese Verfügung ist mittlerweile seitens des Landes Niedersachsen aufgehoben worden, sodass nunmehr wieder alle üblichen Sortimente angeboten werden dürfen.
Gleichwohl müssen auch auf dem Wochenmarkt weitere Regularien zum Schutze der Besucher und der Verkäufer eingehalten werden. So sind die Betreiber der Verkaufsstände verpflichtet, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden einzuhalten. Seitens der Betreiber wird empfohlen, passendes Kleingeld oder kleine Scheine bereitzuhalten. Bei den Ständen, die es anbieten, sollte auf eine EC-Kartenzahlung zurückgegriffen werden.
Durch die Allgemeinverfügung wird das Ziel verfolgt, Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies betrifft auch die Wochenmärkte, die in der Vergangenheit als Treffpunkt aller Generationen dienten, wodurch auch so manches längeres Gruppengespräch entstanden ist. Gerade dieser persönliche Kontakt soll jedoch vermieden werden. Die Gemeinden des Landkreises und die Stadt Westerstede appellieren daher an die Besucher der Wochenmärkte, ihre Anwesenheit auf den Einkauf der Lebensmittel zu beschränken. Auf und außerhalb der Wochenmärkte ist zudem eine Zusammenkunft oder Ansammlung von über 2 Personen (Ausnahmen bilden Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben) verboten. Um einen reibungslosen Ablauf der Wochenmärkte zu garantieren, wird darum gebeten, dass sich jeder Besucher an die Regularien hält.
Coronavirus – Gemeinde führt im Rathaus Schichtmodell ein
Die Gemeinde Rastede reagiert ein weiteres Mal auf die Ausbreitung des Coronavirus. Nachdem bereits seit Dienstag, 17. März, das Rathaus nur bei dringend notwendigen Fällen nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden durfte, wird ab Dienstag, 24. März, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Schichtmodell im Zeitrahmen von 06:30 bis 12:45 Uhr beziehungsweise von 13:15 bis 19:30 Uhr eingeführt.
Damit wird gewährleistet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schichtübergreifend nicht in Kontakt kommen. „Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass auch bei einem Coronafall im Rathaus der Dienstbetrieb aufrecht erhalten werden kann“, erklärt Pressesprecher Ralf Kobbe. Die getroffene Regelung gilt zunächst für vier Wochen. In dieser Zeit entfällt auch der übliche Samstagsdienst am zweiten und vierten Wochenende eines Monats. Selbstverständlich ist die Gemeindeverwaltung auch weiterhin postalisch, telefonisch oder per E-Mail zu erreichen und bearbeitet die Anliegen. Pressemeldung vom 23.03.2020
Coronavirus – Meldeamt bearbeitet nur dringend notwendige Angelegenheiten
Trotz der Corona-Krise möchten nach wie vor zahlreiche Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rastede das Meldeamt im Rathaus aufsuchen. Oftmals geht es um die Verlängerung von Ausweisdokumenten, Ummeldungen zu einer neuen Wohnanschrift oder die Neuausstellung von Pässen. Fachbereichsleiterin Vievien Witte weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass aktuell im Meldeamt nur noch dringend notwendige Angelegenheiten bearbeitet werden. „Hierzu gehört insbesondere nicht die Verlängerung von abgelaufenen Ausweisdokumenten, sofern diese nicht aus dringenden persönlichen Gründen benötigt werden“, betont Witte. Die zwingenden Gründe sind nachzuweisen beziehungsweise glaubhaft darzulegen. Auch die Ummeldung zu einer neuen Wohnanschrift ist problemlos zu einem späteren Zeitpunkt möglich, da die An-/Ummeldung auch noch rückwirkend zum tatsächlichen Umzugsdatum erfolgen kann. Selbst bei der Nichteinhaltung von Fristen im Bereich des Pass- und Meldewesens werden aufgrund der derzeitigen Lage Ausnahmen zugelassen. Diese Maßnahmen dienen dazu, den persönlichen Kontakt auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, um einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken und die Bevölkerung zu schützen. Pressemeldung vom 23.03.2020
Coronavirus – Rathaus reduziert Publikumsverkehr
Die Gemeinde Rastede reagiert mit einer weiteren Maßnahme auf die Ausbreitung des Coronavirus und reduziert ab Dienstag, 17. März, den Publikumsverkehr im Rathaus. „Besuche im Rathaus sind bis auf Weiteres nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung möglich“, erklärt Bürgermeister Lars Krause. Die Besucher werden persönlich von den jeweiligen Mitarbeitern am Haupteingang abgeholt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Angelegenheiten, die zeitlich verschoben werden können, zunächst zurückzustellen.
Diese Maßnahme dient dazu, den persönlichen Kontakt auf ein notwendiges Maß zu reduzieren, um einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Die Verwaltung bleibt über Telefon und E-Mail während der Geschäftszeiten weiterhin erreichbar. Die entsprechenden Telefonnummern können auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rastede.de/kontakt/telefonverzeichnis/ eingesehen werden. Pressemeldung vom 16.03.2020
Coronavirus – Sitzungen der Gemeinde Rastede abgesagt
In der Gemeinde Rastede werden im März aufgrund des sich weiter ausbreitenden Coronavirus keine politischen Beratungen mehr stattfinden. „Sowohl der für den 16. März terminierte Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Straße als auch der Finanzausschuss am 17. März sowie der Verwaltungsausschuss 23. und die Ratssitzung am 24. März wurden ersatzlos gestrichen“, informiert Pressesprecher Ralf Kobbe.
Darüber hinaus entfallen auch die vorgesehenen Bürgerdialoge am 19. März in Rastede im Schlossparkhotel Hof von Oldenburg und am 26. März in Wahnbek auf Gut Wahnbek sowie der Bürgermeister vor Ort Termin am 25. März in der Grundschule Hahn-Lehmden. Die Maßnahmen sollen mit dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Bevölkerung zu schützen. Pressemeldung vom 16.03.2020
Coronavirus – Gemeinde schließt Einrichtungen
Aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus wird die Gemeinde ab Sonnabend, 14.03., bis einschließlich Sonnabend, 18.04, alle gemeindlichen Einrichtungen schließen.
Hierzu gehören neben den Schulen und Kindertagesstätten das Hallenbad, die Bücherei, die Jugendpflege, das Palais sowie das Archiv. Darüber hinaus wird auch der Sportbetrieb in den Sporthallen beziehungsweise auf den Sportplätzen mit sofortiger Wirkung untersagt. „Mit diesen Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten und unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen“, betont Bürgermeister Lars Krause.
Um das öffentliche Leben aufrechterhalten zu können, wird für die Kindertagesstätten eine auf das notwendigste Maß begrenzte Notbetreuung angeboten. Für die Notbetreuung werden daher nur Kinder aufgenommen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und die Betreuung nicht anderweitig sicherstellen können. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
- Beschäftigte im Vollzugsbereich
Für Schulkinder bis zum 8. Schuljahrgang, deren Eltern dem genannten Personenkreis angehören, wird von den Schulen ebenfalls eine Notbetreuung angeboten. Pressemitteilung vom 13.03.2020
Aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie auf der Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Gesundheitsamtes des Landkreises Ammerland. Außerdem hat die Niedersächsische Landesregierung eine zentrale Hotline eingerichtet, die von montags bis freitags von 8 Uhr bis 22 Uhr unter der Telefonnummer 0511 120 60 00 erreichbar ist.