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Kindertagesstätten: Keine Entgelte für die Zeit der Schließung

Für die Dauer der Schließung der Kindergärten, Krippen und Horte von Januar bis Anfang März verzichtet die Gemeinde Rastede auf die Erhebung von Entgelten. Das hat der Verwaltungsausschuss am Dienstag einstimmig beschlossen. Damit verfährt die Gemeinde analog zur Vorgehensweise bei der Corona-bedingten Schließung der Kindertagesstätten im vergangenen Jahr. Damals war die Anregung, für den Zeitraum der Schließung auf die Erhebung von Entgelten zu verzichten, aus der Politik gekommen. Lediglich wenn eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, fallen Gebühren an: Sowohl für die Betreuung als auch die Verpflegung werden dann pro Tag 1/20 der bisherigen Monatsentgelte erhoben.

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