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Eichenprozessionsspinner: Nester an belebten Orten melden

Um die Verbreitung des Eichenprozessionsspinners in Siedlungsbereichen einzudämmen und das Risiko gesundheitlicher Folgen zu minimieren, bitten die Ammerland-Kommunen um die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger: Wer ein Nest des Nachtfalters in einer belebten Umgebung entdeckt, wird gebeten, den Fundort an das jeweils zuständige Ordnungsamt zu melden. Bei Bedarf wird von dort das Aufstellen von Warnhinweisen, eine Absperrung des Bereichs oder die professionelle Entfernung des Nestes veranlasst.

„Der Eichenprozessionsspinner stellt keine direkte Gefahr für den Menschen dar, sofern man die Insekten und ihre Nester in Ruhe lässt und Abstand hält“, betont Sabrina Remde, Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Ordnung und Standesamtswesen bei der Gemeinde Rastede. Allerdings bilden sich bei den Raupen im Laufe der Zeit feine Brennhärchen, die abbrechen oder bei Gefahr von den Tieren abgeworfen werden können. Kommt es zum Kontakt, können diese Härchen beim Menschen zum Teil starke Reaktionen auslösen.

„Gesundheitliche Störungen im Zusammenhang mit dem Eichenprozessionsspinner sind dem Gesundheitsamt des Landkreises Ammerland in den vergangenen Jahren nicht gemeldet worden“, berichtet Amtsärztin Sonia Zimmermann. Trotzdem gilt es, die Gespinstnester zu meiden. Diese können über mehrere Jahre als feste Gebilde bestehen bleiben.

Den Eichenprozessionsspinner erkennt man daran, dass er sich auf Eichen oder in deren näherem Umfeld befindet und in Gruppen unterwegs ist. Zu Beginn ihres Lebens sind die Raupen eher gelblich-braun, mit der Zeit verfärben sie sich graublau bis schwarz. Sie sind dann etwa fünf Zentimeter lang. Die weißen Gespinste des Eichenprozessionsspinners ähneln einem Nest, das am Baumstamm, an Ästen oder Astgabelungen hängt. Bisweilen kommt es zur Verwechslung mit den dichten weißen Netzen, in das die unbehaarte gelbe Gespinstmotte Bäume und Sträucher einhüllt. Im Vergleich dazu sind die Nester des Eichenprozessionsspinners jedoch eher kompakt.

Eine Meldepflicht gibt es für die Eichenprozessionsspinner nicht, dennoch ist es ratsam, die Kommunalverwaltung in Kenntnis zu setzen, wenn das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Raum entdeckt wird. Neben einer möglichst genauen Nennung des Fundortes, falls vorhanden unter Angabe der Baumnummer, sind auch Fotos der befallenen Bäume hilfreich.

Hier finden Sie die zuständigen Ansprechpartner in Ihrer Kommune:

  • Gemeinde Apen
    Fachbereich Bürgerdienste, Standesamt, Bildung und Familie
    Telefon: 04489/7332
    E-Mail: hasselder@apen.de

 

  • Gemeinde Bad Zwischenahn
    Fachbereich Tiefbau- und Grünflächenamt
    Telefon: 04403/604668
    E-Mail: pehl@bad-zwischenahn.de

 

  • Gemeinde Edewecht
    über Schadensmelder www.edewecht.de/maengel

 

  • Gemeinde Rastede
    Ordnungsamt
    Telefon: 04402/920138
    E-Mail: ordnungswesen@rastede.de

 

  • Stadt Westerstede
    Ordnungsamt
    Telefon: 04488/55220
    E-Mail: ordnungswesen@westerstede.de

 

  • Gemeinde Wiefelstede
    Ordnungsangelegenheiten
    Telefon: 04402/965131
    E-Mail: ordnungswesen@wiefelstede.de
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