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Bebauungsplan Nr. 100 „Im Göhlen“ vorläufig außer Vollzug

Der Bebauungsplan Nr. 100 „Im Göhlen“ wird bis zur Entscheidung über eine beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg beantragte Normenkontrolle außer Vollzug gesetzt. Über diesen Beschluss informierte das zuständige Gericht in einem Schreiben, das am Dienstag bei der Gemeinde Rastede eingegangen ist. Nachdem die Verwaltung die Beanstandungen des Gerichts gesichtet hat, folgte eine umgehende Reaktion: „Noch in dieser Woche werden wir dem Gericht eine Stellungnahme unsererseits sowie erste ergänzende Unterlagen zur Verfügung stellen“, teilte Rastedes Bürgermeister Lars Krause am Freitag mit.

Dem Beschluss des Gerichts war die Klage eines Anliegers gegen den Bebauungsplan vorausgegangen. Die Gemeinde hat zwischenzeitlich mit der Vermarktung von Grundstücken in dem Baugebiet begonnen. Deshalb stellte der Kläger im März einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht, den Bebauungsplan außer Vollzug zu setzen, bis über den eigentlichen Normenkontrollantrag entschieden worden ist. Diesem Eilantrag gab das Gericht nun statt.

In seiner Begründung bezog sich das Gericht vornehmlich auf eine Verkehrsprognose im Zusammenhang mit dem geplanten Baugebiet. Dabei sei nicht die Betrachtung eines „realistischen Worst-Case-Szenarios“, also der  schlechteste aller anzunehmenden Fälle, herangezogen worden. Bei dieser Herangehensweise ergäben sich laut Einschätzung des Gerichts eine höhere Anzahl an möglichen Wohneinheiten und in der Folge auch an potenziellen Kraftfahrzeugbewegungen im Planungsgebiet. Die Gemeinde hat einen Sachverständigen eingeschaltet, um eine Überprüfung der Verkehrsprognose vorzunehmen.

„Nach der juristischen Prüfung werden wir nun, wie angekündigt, nachjustieren“, erklärte Krause. Gerade im Hinblick auf die Käufer und Kaufinteressenten bemühe sich die Verwaltung um kurzfristige Lösungen.

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