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Neue Corona-Verordnung: Vorsichtige Öffnung der Sportanlagen im Freien

Die neue Corona-Verordnung ermöglicht unter der Voraussetzung niedriger Inzidenzzahlen auch wieder mehr sportliche Aktivitäten. Besonders Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre profitieren von der Lockerung. Allerdings muss der Sport im Freien stattfinden.

„Solange der Inzidenzwert von 100 nicht überschritten wird, ist generell eine sportliche Betätigung von maximal fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten möglich“, erklärt Sabine Meyer, Leiterin des Fachbereichs Kindertagesstätten, Schule, Sport, Kultur und Jugend bei der Gemeinde Rastede. Sofern sie nicht älter als 14 Jahre alt sind, sich auf Anlagen unter freiem Himmel treffen und sich die Gruppenzusammensetzung nicht verändert, können sogar bis zu 20 Kinder und Jugendliche zusammen Sport treiben, zuzüglich zwei betreuender Personen.

„Für eine Nutzung unter diesen Rahmenbedingungen sind die Sportanlagen der Gemeinde Rastede, die sich unter freiem Himmel befinden, ab sofort freigegeben“, sagt Meyer. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass es sich bei dem Turnierplatz im Schlosspark nicht um eine Sportanlage handelt, das Gleiche gelte zum Beispiel für Spielplätze und Schulhöfe. „Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen nur unter Einhaltung des Abstandsgebots betreten werden“, ergänzt Meyer, „die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen bleibt untersagt.“

Die Sporthallen in der Gemeinde Rastede stehen weiterhin nicht zur Verfügung, sie werden für die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern genutzt.

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