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Wie Grundstückseigentümer zur Verkehrssicherheit beitragen

Der Baubetriebshof führt seit Mitte Dezember eine intensive Kontrolle der gemeindlichen Straßen, Wege und Plätze durch. Gefahrenstellen auf Gehwegen und Fahrbahnen werden dabei dokumentiert und anschließend nach und nach abgearbeitet. Eine weitere Gefahr für die Verkehrssicherheit geht allerdings häufig von Privatgrundstücken aus: Anpflanzungen, die in den öffentlichen Raum hineinragen.

„Ich werde während meinen Begehungen oft angesprochen“, erzählt Bauhof-Mitarbeiter Peter Lewedag, „viele fragen mich, was genau ich da mache.“ Mit einem Tablet-Computer nimmt er die Schäden auf, die er entdeckt. Hochstehende Kanalschächte oder Pflastersteine auf Gehwegen werden dabei genauso registriert wie Schlaglöcher in der Fahrbahn. Unter anderem lässt sich der genaue Standort eintragen und ein Foto aufnehmen, um das Ausmaß zu verdeutlichen. Mehr als 400 Straßen mit einer Gesamtlänge über 220 Kilometern gibt es im Gemeindegebiet. Dementsprechend viel Zeit nimmt ihre Kontrolle in Anspruch und auch die Gefahrenstellen werden sich nicht im Handumdrehen abarbeiten lassen.

„Häufig werde ich aber auch darauf hingewiesen, dass Hecken irgendwo bis weit auf den Gehweg ragen, sodass man zum Beispiel mit einem Rollator nicht mehr durchkommt“, berichtet Lewedag. Tatsächlich können überhängende Zweige und Äste an Straßen, Geh- sowie Radwegen schnell zu einer Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer werden. In Einmündungs- und Kreuzungsbereichen behindert solch ein Überwuchs bisweilen auch die Sicht, was die Gefahr von Unfällen erhöht. Deshalb sind Grundstückseigentümer verpflichtet, Hecken, Sträucher und Bäume entlang von öffentlichen Verkehrsflächen rechtzeitig zurückzuschneiden.

Grundsätzlich sollen Hecken und Sträucher nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen. Darüber hinaus definiert das so genannte „Lichtraumprofil“, welche Bereiche unbedingt frei bleiben müssen: Über Fahrbahnen ist dies eine Höhe von mindestens viereinhalb Metern, über Geh- und Radwegen sind es zweieinhalb Meter. Auch Totholz ist zu entfernen, sofern es auf Straßen und Wege ragt. Und auch wenn Verkehrszeichen oder Straßenleuchten verdeckt werden, besteht Handlungsbedarf.

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