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3G-Regel für Hallenbad und weitere Sportanlagen

Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung am 24. Februar gelten auch für die Nutzung aller Sportanlagen in der Gemeinde Rastede geänderte Bestimmungen. Bis zum nächsten Lockerungsschritt ist sowohl drinnen als auch draußen die 3G-Regel zu beachten. Das heißt, es ist ein Nachweis über den vollständigen Impfschutz, den Genesenen-Status oder das Vorliegen eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ab dem 4. März entfällt diese Beschränkung vollständig.

Aktuell und auch weiterhin gilt die Pflicht, im Innenbereich eine FFP2-Maske zu tragen, außer beim Sporttreiben oder im Sitzen. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Jahren, bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung aus. Zu den Sportanlagen zählt auch das Hallenbad in Rastede. Die Sportplätze im Freien sind mit Ausnahme der Kunstrasenplätze aufgrund der Wetterlage bis einschließlich Dienstag, 1. März, gesperrt.

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