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Tipps für die Rattenbekämpfung

Vogelfutter schmeckt den Nagern ausgezeichnet

Im Ordnungsamt der Gemeinde Rastede gehen in jüngster Vergangenheit vermehrt Meldungen aus dem gesamten Gemeindegebiet über auftretenden Rattenbefall ein. „Insgesamt können wir steigende Zahlen verzeichnen. Allein in den ersten drei Wochen des neuen Jahres sind bereits 43 Meldungen eingegangen“, berichtet Fachbereichsleiterin Vievien Witte vom Fachbereich öffentliche Ordnung. Die Bürgerinnen und Bürger sind bei der Bekämpfung allerdings nicht auf sich allein gestellt. Die Gemeinde hat die Bekämpfung der als Schädlinge und Krankheitsüberträger eingestuften Nager an die Firma Horst Drath aus Oldenburg vergeben. Alle eingehenden Befallsmeldungen werden umgehend an den Schädlingsbekämpfer weitergeleitet. Von dort werden die Meldungen dann zu einer Kontrollroute zusammengelegt und abgearbeitet.

Problematisch bei der Rattenbekämpfung ist, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf EU-Ebene zunächst keine begifteten Köder mehr ausgelegt werden dürfen. „Bei einem Verdacht auf Rattenbefall müssen zunächst Köder ohne Giftstoffe ausgelegt werden“, erläutert Witte. Erst wenn hier entsprechende Fraßspuren festgestellt werden, dürfen Rattenköder mit Giftstoffen ausgelegt werden. Dies bedeutet selbstverständlich einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand für den Schädlingsbekämpfer.

Hinzu kommt, dass so lange die Tiere andere Nahrung finden, die Köder oftmals verschmäht werden. Deshalb weist die Fachbereichsleiterin auch darauf hin, dass nach der „Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen“ sowohl der Grundstückseigentümer, als auch die Gemeinde nebeneinander zur Rattenbekämpfung verpflichtet sind. Und die Hausbesitzer beziehungsweise Mieter können selbst viel tun. „Bei der Rattenbekämpfung sind wir zwingend auf die Mitarbeit der Rasteder Bürger angewiesen“, betont Witte.

Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Kompostierung beziehungsweise Abfallentsorgung, die Lagerung von gelben Säcken und die Tierfütterung gelegt werden. So sollten Lebensmittelreste nicht über den Komposthaufen oder die Toilette, sondern über eine Biotonne entsorgt werden und die gelben Säcke bis zur Abholung in einem geschlossenen Behälter gelagert werden. Auch die Singvogel- oder Igelfütterung im eigenen Garten sowie die Fütterung in der Kleintierhaltung (Hühner, Kaninchen usw.) bietet Ratten ein reiches Nahrungsangebot und sollte überprüft werden. Grundsätzlich sollten Nahrungs- und Futtermittel nicht offen auf dem Grundstück gelagert werden. Daneben kann im akuten Bedarfsfall selbstverständlich auch eine selbstständige Beköderung auf dem eigenen Grundstück erfolgen, auch um eine weitere Vermehrung der Ratten möglichst zu vermeiden. Entsprechende Köder können beispielsweise über die Genossenschaft oder andere Fachgeschäfte bezogen werden.

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