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Vereine können Sporthallen wieder nutzen

Lösung in der Sporthallenfrage: Ab sofort können die meisten Sporthallen in der Gemeinde Rastede wieder von den Vereinen genutzt werden. Nicht öffnen können die kleine Sporthalle an der Feldbreite und die Halle in Loy, die für Schulzwecke weiter benötigt werden. „Nach intensiven Bemühungen ist es uns gelungen, die erforderlichen Reinigungsintervalle gemeinsam mit unserer Reinigungsfirma zu organisieren, sodass eine Freigabe der Hallen nunmehr erfolgen kann“, erklärt die zuständige Fachbereichsleiterin Sabine Meyer. So wird ab sofort in den Hallen, in denen eine Schulnutzung stattfindet, zur Mittagszeit eine extra Reinigung durch die beauftragte Firma vorgenommen.

Aufgrund der für den Vereinssport nicht zur Verfügung stehenden kleinen Sporthalle an der Feldbreite und dem ebenfalls nicht zugänglichen Mehrzweckraum an der Grundschule Loy müssen auch die Trainingszeiten neu organisiert werden. „Wir haben versucht, die Haupttrainingstage der einzelnen Vereine weitestgehend zu berücksichtigen“, erläutert Henrike Hillmer vom Fachbereich Kultur, Schule und Sport. Welche Kurse und Gruppen zu welchen Zeiten stattfinden, bleibt den einzelnen Vereinen jedoch selbst überlassen.

Gleichwohl bleibt auch für die Vereine als Nutzer der Sportstätten einiges zu tun. Zwischen den Kursen müssen die Vereine die benutzten Geräte, Türklinken sowie die sanitären Anlagen desinfizieren. Die benötigten Desinfektionsmittel müssen von den Vereinen gestellt werden. Darüber hinaus ist eine Nutzungsverordnung für den Zeitraum der Corona-Pandemie in Kraft gesetzt worden, die weitere Details sowie Verhaltensregeln für Sportlerinnen und Sportler und Pflichten der Vereine regelt. Neben den inzwischen üblichen Abstands- und Hygienegeboten ist beispielsweise beim Verlasen und Betreten der Sporthalle ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, zwischen den einzelnen Kursen eine Pause für die notwendigen Hygienemaßnahmen von 15 Minuten einzuhalten und eine Anwesenheitsliste zu führen. Im Übrigen ist von den Vereinen ein Beauftragter zu benennen, der laufend die Maßnahmen überprüft und die Trainerinnen und Trainer einweist.

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